Wie funktioniert das Auswahlverfahren für einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung?

Die Studienplätze der Bachelorstudiengänge werden nach Abzug von Sonderquoten (z.B. Härtefälle, Ausländerquote, Zweitstudienbewerber, berufliche Qualifikation) im hochschuleigenen Auswahlverfahren nach zwei Quoten vergeben:
  • Hochschuleigenes Auswahlverfahren (Eignungsquote): Nur die Note der Hochschulzugangsberechtigung (ggf. in Kombination mit zu vergebenden Bonuspunkten, die die Abschlussnote verbessern) zählt.
  • Wartezeitquote: Nur die Wartezeit zählt. Es werden höchstens 7 Halbjahre berücksichtigt. Besteht bei der Auswahl im Rahmen der Wartezeitquote Ranggleichheit, so bestimmt sich die Rangfolge nach der Durchschnittsnote.
    Besteht danach noch Ranggleichheit, so entscheidet das Los.
90 Prozent der der Studienplätze (nach vorherigem Abzug von Sonderquoten)werden nach dem hochschuleigenen Auswahlverfahren (Eignungsquote) vergeben. Eine Übersicht zu den NC-Daten vergangener Auswahlverfahren (z. B. Notendurchschnitt des letzten vergebenen Platzes im hochschuleigenen Auswahlverfahren, Anzahl Wartesemester des letzten vergebenen Platzes in der Wartezeitquote) finden Sie (hier).

Zurück zu den Fragen