Was muss ich beachten, wenn ich mich aufgrund beruflicher Qualifikation bewerbe?

Bis zu 10 Prozent der zu vergebenden Studienplätze eines Studiengangs dürfen für Zugangsberechtigte aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation vergeben werden, wobei diese Sonderquote entsprechend dem Anteil der beruflich qualifizierten Bewerbungen an der Gesamtzahl aller Bewerbungen für den betreffenden Studiengang zu bilden ist. Ist die Zahl der Bewerbungen höher als die im Rahmen dieser Quote zu vergebenden Studienplätze, erfolgt die Auswahl durch Bildung einer Rangliste auf Basis der Abschlussnote. Weiterführende Informationen für beruflich Qualifizierte finden Sie (hier).

Sollten Sie mehrere Hochschulzugangsberechtigungen besitzen, müssen Sie sich während des Bewerbungprozesses entscheiden, in welcher Quote sie berücksichtigt werden möchten. Die Berücksichtigung in zwei Quoten ist nicht möglich!

Beispiel: Hochschulzugangsberechtigungen durch Abitur und durch berufliche Qualifikation:
Auswahl im ersten Eingabeabschnitt (allgemeine Fragen): „Haben Sie das Abitur bzw. die Fachhochschulreife erworben?“

Bei der Beantwortung mit Ja werden Sie in einer der Quoten „hochschuleigenes Auswahlverfahren“, „Leistung“ oder „Wartezeit“ berücksichtigt.

Bei der Beantwortung mit Nein werden Sie in der Quote „Zugangsberechtigte aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation“ berücksichtigt.

Weitere Informationen zu einem Studium ohne Abitur finden sie (hier)
Sie haben weitere Fragen zum Thema Bewerbung aufgrund von beruflicher Qualifikation?
Bitte wenden Sie sich an unseren ServiceDesk.

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