Fragen zum Masterstudium

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten für das Masterstudium an der Hochschule Osnabrück?
Bitte beachten Sie die besonderen Bewerbungsanforderungen auf den Informations- und Bewerbungsseiten der jeweiligen Studiengänge sowie in den jeweiligen Zugangsordnungen im Amtsblatt der Hochschule Osnabrück. Je nach Studienprogramm sind unterschiedliche Voraussetzungen für den Zugang zu erfüllen. Details hierzu finden Sie auf der Website des betreffenden Masterstudiengangs unter dem Punkt „Bewerbung und Zulassung“.

Was ist ein konsekutives Masterstudium?
Ein konsekutives Masterstudium ist ein Studium, dass sich fachlich an den ersten, berufsqualifizierenden Studienabschluss/Bachelorabschluss anschließt. Im Masterstudium werden die Grundlagen aus dem Bachelor Studium vertieft und erweitert.

Kann ich mich auch ohne Diplom- oder Bachelorabschluss für ein Masterstudium bewerben?
Voraussetzung für den Zugang zu einem Masterstudiengang ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber entweder an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört, einen Bachelorabschluss oder einen gleichwertigen Abschlusserworben hat und die weiteren, im Amtsblatt der Hochschule für den betreffenden Masterstudiengang festgelegten Zugangskriterien erfüllt.

Können Studienleistungen aus einem Vorstudium auf Studienleistungen der Hochschule Osnabrück anerkannt werden?
Studierende, die Studien- und Prüfungsleistungen aus Vorstudienzeiten an Hochschulen oder aufgrund beruflicher Qualifikation erworben haben, können die Anerkennung von Vorleistungen beantragen. Eine Anerkennung erfolgt, wenn keine wesentlichen Unterschiede zu Prüfungsleistungen des jeweiligen Studiengangs der Hochschule bestehen. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie im Studierendensekretariat der Hochschule. Die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem Bachelor-Studium auf Module eines Masterstudiengangs ist in der Regel nicht möglich.

Was ist, wenn mein Bachelorabschluss zum Bewerbungsschluss nicht vorliegt?
Bewerberinnen und Bewerber sind unter Umständen vorläufig zugangsberechtigt und können sich bewerben, wenn für den Bachelorabschluss oder den gleichwertigen Abschluss zum Bewerbungsschluss noch einzelne Prüfungsleistungen fehlen. In den jeweiligen Ordnungen über den Zugang und die Zulassung für den jeweiligen Masterstudiengang, die Sie im Amtsblatt der Hochschule finden, ist definiert, in welchem Umfang Leistungen des Bachelorstudiums vorliegen müssen, um den Zugang zu einem Masterstudiengang zu eröffnen . Der Leistungsstand ist im Rahmen der Bewerbung über Leistungsübersicht mit Durchschnittsnote nachzuweisen.

Was muss ich beachten, wenn ich meinen ersten Hochschulabschluss (z. B. Bachelorabschluss) nicht in Deutschland erworben habe?
Wenn Sie sich für ein Masterstudium an der Hochschule Osnabrück bewerben möchten, ist für das weitere Vorgehen entscheidend, ob Sie Ihren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Deutschland oder im Ausland erworben haben. Diese Kriterien entscheiden darüber, wo und wann Sie Ihre Bewerbung einreichen: entweder bei der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (uni-assist) in Berlin oder direkt bei der Hochschule Osnabrück. Bitte informieren Sie sich hier über den erforderlichen Bewerbungsweg.

Wann erhalte ich Nachricht, ob ich zugelassen wurde?
Die Hochschule führt die Auswahlverfahren möglichst zeitnah nach Bewerbungsschluss durch. Sie erhalten Informationen zum Stand Ihrer Bewerbung über die von Ihnen im Bewerbungsportal hinterlegte E-Mail-Adresse. r

Sie haben weitere Fragen zur Bewerbung für ein Masterstudium? Bitte wenden Sie sich an unseren ServiceDesk.

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