Was muss ich beachten, wenn ich mehrere Hochschulzugangsberechtigungen besitze?

Sollten Sie mehrere Hochschulzugangsberechtigungen besitzen, müssen Sie sich während des Bewerbungsprozesses entscheiden, in welcher Quote sie berücksichtigt werden möchten. Die Berücksichtigung in zwei Quoten ist nicht möglich!

Beispiel: Hochschulzugangsberechtigungen durch Abitur und durch berufliche Qualifikation:
Auswahl im ersten Eingabeabschnitt „weitere personenbezogene Angaben/ Allgemeine Fragen“: „Haben Sie das Abitur bzw. die Fachhochschulreife erworben?“
Bei der Beantwortung mit Ja werden Sie in den Ranglisten der Quoten „hochschuleigenes Auswahlverfahren (Eignungsquote)“ und „Wartezeit“ geführt.
Bei der Beantwortung mit Nein werden Sie in der Quote „Zugangsberechtigte aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation“ berücksichtigt.

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