Was muss ich beachten, wenn ich bereits ein erstes, berufsqualifizierendes Studium abgeschlossen habe (Zweitstudienbewerbung)?

Wenn Sie bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und nun - etwa zur Verbesserung Ihrer beruflichen Möglichkeiten - einen zusätzlichen Bachelorstudiengang studieren möchten, gelten Sie als Zweitstudienbewerber*in. Für Sie gelten dann besondere Regeln bei der Zulassung. Voraussetzung ist, dass Sie mit Ablauf der für Sie geltenden Bewerbungsfrist ein Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben. Die Zulassung zum Zweitstudium ist eingeschränkt mit Rücksicht auf diejenigen, die noch keinen deutschen Studienabschluss besitzen. Für ein Zweitstudium sind pro Studienangebot jeweils höchstens drei Prozent der Studienplätze vorgesehen. Die Studienplätze werden nach einem Punktwert vergeben, der aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und den Gründen für das Zweitstudium gebildet wird. Eine ausführliche Beschreibung er Regeln, nach denen die Studienplätze der Zweitstudienquote vergeben werden, finden Sie (hier).

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