Studienplatzbewerbung über die Härtequote

Die Hochschule Osnabrück sieht nach Vorgabe der Nds. Hochschulzulassungsverordnung für Bachelorstudiengänge eine Quote für Fälle der besonderen Härte vor.
Bis zu 2% der zur Verfügung stehenden Studienplätze können dabei an Bewerberinnen oder Bewerber vergeben werden, bei denen in der eigenen Person liegende besondere gesundheitlich, soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern; d.h. wenn aus den persönlich vorliegenden Gründen eine Verzögerung des Studienbeginns auch nur um ein Semester unzumutbar ist. Hinsichtlich einer Zulassung über die Härtequote ist ein strenger Bewertungsmaßstab anzusetzen, da eine Zulassung die Zurückweisung eines anderen noch nicht zugelassenen Erstbewerbers zur Folge hätte. Es müssen Gründe vorliegen, die im Falle einer Verzögerung der Aufnahme des Studiums einen Erfolg der Ausbildung von vornherein verhindern und den Ausschluss des Studierenden vom Studium bewirken würden. Es muss dargelegt werden, warum – im Gegensatz zu anderen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern – Wartezeit nicht zugemutet werden kann.
Für einen Antrag auf Zulassung über die Härtequote ist neben der regulären Onlinebewerbung und innerhalb der Bewerbungsfrist ein Antrag mit entsprechenden Nachweisen einzureichen. Bewerberinnen und Bewerber informieren sich bitte möglichst frühzeitig über die Anforderungen an den Härtefallantrag (hier) oder im Studierendensekretariat der Hochschule.

Zurück zu den Fragen