Persönliche Angaben

Kann ich mich mehrfach für einen Studiengang mit unterschiedlichen Hochschulzugangsberechtigungen bewerben, um in verschiedenen Quoten berücksichtigt zu werden?

Grundsätzlich ist eine Mehrfachbewerbung auf einen Studiengang an der Hochschule Osnabrück nicht möglich. Sollten Sie mehrere Hochschulzugangsberechtigungen besitzen, müssen Sie sich während des Bewerbungprozesses entscheiden, in welcher Quote sie berücksichtigt werden möchten. Die Berücksichtigung in zwei Quoten ist nicht möglich!

Beispiel: Hochschulzugangsberechtigungen durch Abitur und durch berufliche Qualifikation:
Auswahl im ersten Eingabeabschnitt (allgemeine Fragen): „Haben Sie das Abitur bzw. die Fachhochschulreife erworben?“
Bei der Beantwortung mit Ja werden Sie in einer der Quoten „hochschuleigenes Auswahlverfahren“, „Leistung“ oder „Wartezeit“ berücksichtigt.
Bei der Beantwortung mit Nein werden Sie in der Quote „Zugangsberechtigte aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation“ berücksichtigt.


Darf ich mir eine Hochschulzugangsberechtigung aussuchen, wenn ich mehrere habe oder muss ich die aktuelle bzw. zuletzt erworbene angeben?

Sie dürfen sich eine Hochschulzugangsberechtigung aussuchen, falls mehrere Berechtigungen vorhanden sind (Hochschulzugangsberechtigung durch Abitur und durch berufliche Qualifikation).

Beispiel: Hochschulzugangsberechtigungen durch Abitur und durch berufliche Qualifikation:
Auswahl im ersten Eingabeabschnitt (allgemeine Fragen): „Haben Sie das Abitur bzw. die Fachhochschulreife erworben?“
Bei der Beantwortung mit Ja werden Sie in einer der Quoten „hochschuleigenes Auswahlverfahren“, „Leistung“ oder „Wartezeit“ berücksichtigt.
Bei der Beantwortung mit Nein werden Sie in der Quote „Zugangsberechtigte aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation“ berücksichtigt.


Werden alle Hochschulzugangsberechtigungen und die im Lebenslauf aufgeführten Leistungen berücksichtigt?

Es wird nur die Hochschulzugangsberechtigung berücksichtigt, für die Sie sich während des Bewerbungsprozesses entschieden haben. Zusätzliche Leistungen wie eine abgeschlossene Ausbildung oder Auslandsaufenthalte können dann ggf. in den folgenden Abschnitten eingetragen werden.

Beispiel: Hochschulzugangsberechtigungen durch Abitur und durch berufliche Qualifikation:
Auswahl im ersten Eingabeabschnitt (allgemeine Fragen): „Haben Sie das Abitur bzw. die Fachhochschulreife erworben?“
Bei der Beantwortung mit Ja werden Sie in einer der Quoten „hochschuleigenes Auswahlverfahren“, „Leistung“ oder „Wartezeit“ berücksichtigt.
Bei der Beantwortung mit Nein werden Sie in der Quote „Zugangsberechtigte aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation“ berücksichtigt.


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Bitte wenden Sie sich an unseren ServiceDesk.

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